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Aktualisierte FATF-Listen: Hochrisiko- und Überwachungs-Jurisdiktionen

24. April 2024

Die neuesten Hochrisiko- und verstärkten Überwachungsgebiete der FATF – Welche Implikationen hat das für mich als Verpflichtete:n?

Die Financial Action Task Force (FATF), die führende globale Überwachungsinstanz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, hat am 23. Februar 2024 ihre Listen der als hochriskant oder verstärkt überwacht geltenden Jurisdiktionen aktualisiert. Für Fachleute und Institutionen ist es entscheidend, diese zu verstehen und sich darauf einzustellen, um die nötige GwG-Compliance zu gewährleisten.

Hochrisiko-Jurisdiktionen: Ein Aufruf zum sofortigen Handeln

Hochrisiko-Jurisdiktionen sind solche mit erheblichen strategischen Mängeln, die eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems darstellen.
Die aktuellen Hochrisiko-Jurisdiktionen (Blacklist) umfassen:

  • Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)

  • Iran

  • Myanmar

Jurisdiktionen unter verstärkter Überwachung (Greylist)

Die FATF identifiziert auch Jurisdiktionen unter verstärkter Überwachung, auch bekannt als die “Greylist”. Diese Länder haben sich verpflichtet, ihre strategischen AML/CFT-Mängel innerhalb vereinbarter Fristen zu lösen und unterliegen einer verstärkten Überwachung durch die FATF.
Die derzeit unter verstärkter Überwachung stehenden Jurisdiktionen umfassen:

  • Bulgarien

  • Burkina Faso

  • Kamerun

  • Kroatien

  • Demokratische Republik Kongo

  • Haiti

  • Jamaika

  • Mali

  • Mosambik

  • Nigeria

  • Philippinen

  • Senegal

  • Südafrika

  • Südsudan

  • Syrien

  • Tansania

  • Türkei

  • Vietnam

  • Jemen

Welche Implikationen hat das für mich als Verpflichtete:n?

Die neuesten Updates der FATF heben die anhaltenden Herausforderungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf globaler Ebene hervor. Für Verpflichtete nach GwG und Fachleute ist es von entscheidender Bedeutung, informiert zu bleiben und proaktiv wirksame AML/CFT-Maßnahmen zu implementieren. Anlage 1 des GwG nimmt direkt Bezug auf die Ratings der FATF bei der Erläuterung der Risikofaktoren für geringes und hohes Risiko eines Mandats bzw. Mandanten. Auch die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) nimmt explizit Bezug auf diese Ratings.

Eine vollumfängliche Risikoanalyse erfordert das Einbeziehen verschiedener Datenquellen und ein regelmäßiges Aktualisieren der zugrundeliegenden Ratings für neue und bestehende Mandanten und Geschäftsbeziehungen. Mit Legalian nehmen wir Ihnen genau diese Aufgaben ab. Wir erstellen die Risikoanalyse basierend auf globalen Kriminalitäts- und Terrorindizes, Sanktions- und PEP Listen, sowie den FATF Kriterien für Geldwäsche und nehmen Ihnen lästige Recherchearbeit ab.

Die komplette “Blacklist” und “Greylist” finden Sie hier: Black and grey lists

Maximilian Reinhard

Legalian GmbH

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