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Wichtige Updates zur Geldwäscheprävention: Was Kanzleien jetzt wissen müssen

1. August 2025

Start der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA)

Ein historischer Schritt: Seit dem 1. Juli 2025 hat die neue europäische AMLA (Anti Money Laundering Authority) ihre Arbeit in Frankfurt am Main aufgenommen. Ihr zentrales Ziel ist es, die Geldwäscheprävention innerhalb der EU zu harmonisieren und zu stärken. Für die Anwaltschaft gibt es eine positive Nachricht: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mit Rechtsanwältin Laura Funke und Rechtsanwalt Dr. Emanuel H. F. Ballo Vertreter in das AMLA-Expertennetzwerk entsandt. Dies stellt hoffentlich sicher, dass die spezifischen Belange von Anwälten auf europäischer Ebene angemessen berücksichtigt werden.


Aktualisierte Risikoanalyse-Muster der BRAK

Ein wichtiges Tool für Kanzleien: Die BRAK hat im Juli aktualisierte Muster für Risikoanalysen veröffentlicht. Diese erleichtern die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoanalyse erheblich. Das Besondere daran ist, dass die neuen Muster dynamisch auf die aktuellen FATF- und EU-Listen verweisen. Das bedeutet für Sie: Ihre Risikoanalyse bleibt automatisch aktuell, auch wenn sich die relevanten Listen ändern. Das spart manuellen Aufwand und erhöht gleichzeitig die Sicherheit Ihrer Compliance-Prozesse.


Neue EU-Hochrisikoländer-Liste

Die EU-Kommission hat eine aktualisierte Liste der Hochrisiko-Drittstaaten herausgegeben. Neu auf der Liste sind Algerien, Angola, Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste), Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela. Gleichzeitig wurden Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate gestrichen. Für Geschäftsbeziehungen mit Personen aus den neu gelisteten Ländern gelten ab sofort verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 5 GwG. Eine sorgfältige Prüfung der Identität, der wirtschaftlich Berechtigten, des Transaktionszwecks und der Herkunft der Mittel ist hier unerlässlich.


Technische Neuerung: Zwei-Faktor-Authentisierung für goAML

Ab dem 1. September 2025 führt die FIU eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für das Meldeportal goAML ein. Nutzer erhalten nach dem Login einen sechsstelligen Code per E-Mail, der zusätzlich eingegeben werden muss. Stellen Sie sicher, dass Ihre internen E-Mail-Adressen und die Benutzerverwaltung rechtzeitig angepasst werden, damit der Zugang reibungslos funktioniert.


Fazit

Die jüngsten Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit, Compliance-Prozesse kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen. Die neue AMLA, aktualisierte BRAK-Muster und die verschärften Pflichten bei Geschäftsbeziehungen mit Hochrisikoländern erfordern eine ständige Wachsamkeit. Mit den richtigen digitalen Lösungen und einem wachsamen Auge auf aktuelle Entwicklungen können Kanzleien nicht nur gesetzeskonform bleiben, sondern auch ihre Effizienz steigern und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Maximilian Reinhard

Legalian GmbH

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