Neue EU-Hochrisikoländer-Liste ab sofort gültig!
5. August 2025
Was ist neu auf der Liste?
Die Liste der Länder, mit denen Sie bei Geschäftsbeziehungen verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden müssen, hat sich verändert.
Neu hinzugekommen sind:
Algerien
Angola
Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste)
Kenia
Laos
Libanon
Monaco
Namibia
Nepal
Venezuela
Gestrichen wurden hingegen:
Barbados
Gibraltar
Jamaika
Panama
die Philippinen
Senegal
Uganda
die Vereinigten Arabischen Emirate
Was bedeutet das für Sie?
Bei Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Unternehmen aus den neu gelisteten Ländern müssen Sie verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 5 GwG anwenden. Das bedeutet, eine besonders gründliche Prüfung ist unerlässlich. Sie müssen unter anderem die Identität der Vertragspartner, die wirtschaftlich Berechtigten, den Zweck der Transaktion und die Herkunft der eingesetzten Mittel sorgfältig verifizieren.
Unser Tipp: So bleiben Sie auf dem Laufenden
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Maximilian Reinhard
Legalian GmbH