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Neue EU-Hochrisikoländer-Liste ab sofort gültig!

5. August 2025

Was ist neu auf der Liste?

Die Liste der Länder, mit denen Sie bei Geschäftsbeziehungen verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden müssen, hat sich verändert.

Neu hinzugekommen sind:

  • Algerien

  • Angola

  • Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste)

  • Kenia

  • Laos

  • Libanon

  • Monaco

  • Namibia

  • Nepal

  • Venezuela

Gestrichen wurden hingegen:

  • Barbados

  • Gibraltar

  • Jamaika

  • Panama

  • die Philippinen

  • Senegal

  • Uganda

  • die Vereinigten Arabischen Emirate


Was bedeutet das für Sie?

Bei Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Unternehmen aus den neu gelisteten Ländern müssen Sie verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 5 GwG anwenden. Das bedeutet, eine besonders gründliche Prüfung ist unerlässlich. Sie müssen unter anderem die Identität der Vertragspartner, die wirtschaftlich Berechtigten, den Zweck der Transaktion und die Herkunft der eingesetzten Mittel sorgfältig verifizieren.


Unser Tipp: So bleiben Sie auf dem Laufenden

Die ständigen Änderungen bei den Hochrisikoländern manuell nachzuverfolgen, ist zeitaufwendig und birgt ein hohes Fehlerrisiko. Mit einer digitalen Lösung wie Legalian können Sie diesen Prozess automatisieren. Unsere Plattform prüft Ihre Geschäftsbeziehungen und Firmenverflechtungen automatisch auf verschiedene Risiken, inklusive der Beziehung zu Hochrisikoländern, und benachrichtigt Sie direkt über relevante Anpassungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Compliance-Prozesse stets aktuell und gesetzeskonform sind, ohne unnötigen Mehraufwand.

Maximilian Reinhard

Legalian GmbH

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